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RUNDUM-SCHUTZ FÜR IHR ZUHAUSE
Wohngebäudeversicherung
Ihr Zuhause ist nicht nur ein Gebäude – es ist der Ort, an dem Sie sich sicher und geborgen fühlen. Eine Wohngebäudeversicherung schützt Ihre Immobilie vor unvorhersehbaren Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und mehr. Erfahren Sie, warum diese Versicherung unverzichtbar ist.
Bei einer Allgefahrendeckung handelt es sich um den umfangreichsten Versicherungsschutz, der versichert werden kann. Er geht erheblich über die Leistungen einer klassischen oder auch verbesserten Versicherung hinaus.
Auf die gewohnte Aufzählung von versicherten Gefahren wie z. B. Feuer, Leitungswasser oder Sturm wird verzichtet, da grundsätzlich alle Gefahren – auch bislang unbekannte bzw. unbenannte – im Versicherungsschutz enthalten sind. Alle Schäden an versicherten Sachen durch Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen sind versichert, sofern sie nicht explizit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
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Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung
F : Was deckt eine Wohngebäudeversicherung ab?
Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst sowie an fest verbauten Bestandteilen ab. Dazu gehören Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Blitzschlag und andere Naturgefahren.
F : Sind Nebengebäude wie Garagen und Gartenhäuser mitversichert?
Ja, Nebengebäude wie Garagen und Gartenhäuser können in der Regel mitversichert werden. Es ist wichtig, diese bei Vertragsabschluss explizit anzugeben, um sicherzustellen, dass sie in den Versicherungsschutz einbezogen sind
F : Wie wird der Wert meines Hauses für die Versicherung berechnet?
Der Wert Ihres Hauses wird oft anhand des sogenannten gleitenden Neuwertfaktors berechnet. Dabei wird der ursprüngliche Bauwert Ihres Hauses auf das heutige Preisniveau hochgerechnet. Auch die Größe, Bauweise und Ausstattung des Hauses spielen eine Rolle.
F : Was bedeutet Elementarschadenversicherung?
Die Elementarschadenversicherung ist eine Zusatzversicherung, die Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche, Schneedruck und Rückstau abdeckt. Diese Schäden sind in einer standardmäßigen Wohngebäudeversicherung meist nicht enthalten.
F : Was muss ich im Schadensfall tun?
Im Schadensfall sollten Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Versicherung melden. Dokumentieren Sie den Schaden durch Fotos und vermeiden Sie, wenn möglich, weitere Schäden. Ihre Versicherung wird Sie über die weiteren Schritte informieren.
F : Wie oft sollte ich meine Wohngebäudeversicherung überprüfen lassen?
Es ist ratsam, Ihre Wohngebäudeversicherung regelmäßig zu überprüfen, mindestens alle 2-3 Jahre. Änderungen an Ihrem Haus, wie Anbauten oder Renovierungen, können den Versicherungswert beeinflussen und sollten der Versicherung gemeldet werden.
F : Was passiert, wenn ich den Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Wenn Sie den Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, kann die Versicherung zunächst Mahngebühren erheben. Bleiben die Zahlungen weiterhin aus, kann die Versicherung den Vertrag kündigen. Im Schadensfall würde dann kein Versicherungsschutz bestehen.
F : Kann ich meine Wohngebäudeversicherung kündigen?
Ja, Sie können Ihre Wohngebäudeversicherung kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. In bestimmten Fällen, wie nach einem Schadensfall oder bei Beitragserhöhungen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.